Gebühren

Liebe Tierhalter:innen,

bitte beachten Sie, dass tierärztliche Notdienste laut gesetzlicher Gebührenordnung (GOT) mit höheren Kosten verbunden sind. Dazu zählen ein erhöhter Gebührensatz sowie eine Notdienstpauschale.
Untenstehend der relevante Auszug aus der GOT.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr MTNARE-Team

§ 2 GOT Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung von:

Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

(2) Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung ist besonders zu berücksichtigen, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird:

Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht, sofern für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, in der Anlage besondere Gebühren vorgesehen sind.

Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden, auch nach Vereinbarung, in einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.

Hinweis: Der obenstehende Auszug aus der GOT stellt eine leserfreundliche Zusammenfassung von § 2 GOT dar und entspricht inhaltlich dem Gesetzestext.

Tierärztlicher Rettungswagen Vorderansicht
Mobiler Tiernotarzt – Fahrzeug in Einsatzbereitschaft

Anfahrtspreise

Fahrtkosten anteilig für die Patienten